Die Experten der Rentenversicherung beantworten Leserfragen
1. Ich habe am 5.3.2012 meine Altersrente zum 1.7. beantragt und gleichzeitig auch die Wiederaufnahme in die Krankenversicherung bei der BEK. Jetzt bucht mir die BEK RÜCKWIRKEND vom 5.3. an die Beiträge ab! Ich habe noch nicht einmal einen Rentenbescheid vorliegen. Wie kann ich für eine Leistung, die ich ja nie in Anspruch nehmen konnte, Beiträge bezahlen müssen?
» Lieber Leser,
die Frage, ab wann Sie beitragspflichtig in der deutschen Krankenversicherung werden, haengt u.a. davon ab, wie Sie vor Rentenantragstellung krankenversichert waren. Sollte Ihnen Ihre Krankenkasse die rechtlichen Grundlagen nicht ausreichend darlegen, koennen Sie sich in diesen Faellen an die Deutsche Verbindungsstelle-Krankenversicherung-Ausland (DVKA) in Bonn wenden.
Sie erreichen die Kollegen unter folgender Adresse:
www.dvka.de bzw. telefonisch unter 0228 9530 - 0
2. Ich zahle seit 8 Jahren in die spanische Sozial- und Krankenversicherung ein. Bin nunmehr 68 Jahre alt und beziehe seit meinem 65. Lebensjahr Rente aus der deutschen Lebensversicherung. Habe ich, wenn ich aufhöre zu arbeiten, zusätzlichen Anspruch aus der spanischen Rentenversicherung?
» Voraussetzung fuer einen Rentenanspruch aus der spanischen Rentenversicherung ist eine Mindestversicherungszeit von 15 Jahren. Darueber hinaus muessen in den letzten 15 Jahren vor Rentenbeginn mindestens 2 Jahre Beitragszeiten vorliegen.
Durch die Koordinierungsregelungen der EU-Verordnungen werden Ihre deutschen Versicherungszeiten dabei mitberuecksichtigt. Sofern Sie diese Voraussetzungen erfuellen, werden Sie bei Aufgabe Ihrer Taetigkeit auch einen spanischen Rentenanspruch haben.
3. Buenas dias---zahle seit 1975 in die Seguridadv Social ein habe 24 volle Jahre in Spanien .---Formentera gerade Kostenaufrechnung in Deutschland beantragt---werde am 18.Januar 2013 65-------arbeite momentan noch in der 40.Saison (fijo) eingestuft NOMINA 1750 Euro---wird der DEUTSCHE RENTENBETRAG mit der SPANISCHEN JUBILACION zusammen gelegt?----Danke fuer eine INFO---Saludos FERDINAND PINGS--FORMENTERA/BALEARES---
» Hallo Herr Pings,
durch die EU-Verordnungen werden Ihre deutschen und spanischen Versicherungszeiten fuer die Anspruchspruefung zusammengerechnet. Eine Europa-Gesamtrente gibt es jedoch nicht. Jedes Land zahlt eine eigene Rente in Abhaengigkeit seiner Beitragszeiten und nach nationalen Vorschriften.
4. Im August werde ich 65. Meine Konto mit der deutschen Rentenversicherung ist geklärt. Zu welchem Zeitpunkt muss ich meinen Antrag auf spanische und deutsche Rente bei der Seguridad Social abgeben?
» Der Antrag sollte drei Monate vor dem gewuenschten Rentenbeginn bei der Seguridad Social eingereicht werden. Mit Einreichung Ihrer spanischen Rente gilt gleichzeitig auch Ihre deutsche Rente als beantragt. Der spanische Versicherungstraeger leitet umgehend das zwischenstaatliche Verfahren mit der deutschen Rentenversicherung ein. Es ist also nicht erforderlich in jedem Land einen separaten Antrag zu stellen. Uebrigens: Soll Ihre Rente in einem Land spaeter als zum fruehstmoeglichen Zeitpunkt beginnen, koennen Sie Ihre Rentenansprueche im gewaehlten Land auch aufschieben.
5. Ich habe auf Mallorca jetzt 12 Jahre selbstänig gearbeitet und jeden Monat meine üblichen Steuern und Krankenversicherung bezahlt. Bekomme ich dafür Rente auch wenn ich in Deutschland bin? MfG Peter Lublow
» Hallo Herr Lublow,
als deutscher Staatsbuerger erhalten Sie Ihre beitragsabhaengige spanische Rente auch bei einem Wohnsitz in Deutschland. Sollten Sie allerdings eine spanische Mindestrente erhalten, setzen Sie sich unbedingt mit einer Beratungsstelle der spanischen Sozialversicherung INSS in Verbindung. Die Adressen der Beratungsstellen (CAISS) finden Sie unter
www.seg-social.es
6. Bisher muss man 15 Jahre in Spanien Rentenbeiträge geleistet haben, um eine von Einzahlungen in Deutschland unabhängige Rente zu bekommen. Wieviel Jahre werden nach der Rentenreform in Spanien 2013 notwendig sein?
» Nach unseren Informationen wird sich die Mindestversicherungszeit von 15 Jahren auch nach der Rentenreform nicht aendern. Es wird sich aber unter anderem die Berechnungsgrundlage Ihrer spanischen Rente aendern. Dieses ist abhaengig vom Jahr des Renteneintritts und von der Dauer der Beitragszahlung.
7. Lohnt sich für einen Residenten in Spanien die Bezahlung des jährlichen freiwilligen Grundbeitrages in die deutsche Rentenversicherung?
» Diese Frage kann man nur individuell in Kenntnis weiterer Fakten beantworten. In einigen Faellen ist die Zahlung des freiwilligen Mindestbeitrages durchaus sinnvoll. So koennen z.B. Ansprueche erhalten oder weitere Versicherungszeiten erworben werden. Bei einer laufenden Beitragszahlung in Spanien ist eine zusaetzliche Beitragszahlung in Deutschland nicht erforderlich. Der freiwillige Mindestbeitrag betraegt zur Zeit 78,40 EUR monatlich. Nach einjaehriger Beitragszahlung wuerde dies eine Rentensteigerung von 4,06 EUR monatlich bedeuten.
8. Habe bis zum Jahr 2016 10 Jahre Auf Mallorca gearbeitet .!300€ netto. Wieviel Rente wird mir zustehen ?
» Lieber Leser,
um einen Rentenanspruch aus der spanischen Rentenversicherung zu erwerben muessten Sie mindestens 15 Jahren Beitragszeiten vorweisen. Diese koennen Sie auch unter Hinzurechnung der deutschen Versicherungszeiten erfuellen. Leider koennen wir Ihnen zur Hoehe der spanischen Rente keine Auskunft geben.
Hierzu verweisen wir Sie an den spanischen Versicherungstraeger. Diese werden Ihre Rente allerdings zum jetzigen Zeitpunkt nicht aufgrund von Prognosen berechnen. Sie koennen eine schriftliche Rentenauskunft etwa ein Jahr vor Rentenbeginn bei Ihrer Seguridad Social beantragen.
9. Ich bin Deutsche, mein Mann ist Niederländer (Rentner). Bis jetzt bin ich mit meinem Mann krankenversichert. Ich habe eine SIP-Karte. Im Juli werde ich 65 und bekomme meine Altersrente aus Deutschland. Wie werde ich dann krankenversichert sein. Früher war ich Mitglied bei der DAK. Seit etwa 10 Jahren bin ich nicht mehr berufstätig.
» Sofern Sie nur aus Deutschland eine Rente beziehen, koennen Sie wieder pflichtversichertes Mitglied einer deutschen Krankenkasse werden. Fuer die Krankenversicherung der Rentner muessen Sie in der zweiten Haelfte Ihres Erwerbslebens mindestens 9/10 dieser Zeit bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert gewesen sein. Dazu zaehlt auch die Familienversicherung bei einer gesetzlichen Krankenversicherung. Naehere Auskuenfte wird Ihnen Ihre Krankenkasse auf Anfrage gerne erteilen.
10. bin jahrgang 1948, ab wann kann ich meine deutsche rente beziehen?
» Um diese Frage ausreichend zu beantworten, benoetigen wir mehr Information.
Nur soviel: Die Regelaltersgrenze wird fuer die Jahrgaenge ab 1947 stufenweise um je ein Monat angehoben. In Ihrem Fall waere das mit 65 + zwei Monate. Dies gilt aber nicht bei Vorliegen einer Mindestversicherungszeit von 35 Jahren. Darueber hinaus gibt es verschiedene Moeglichkeiten bereits eine vorgezogene Altersrente zu beziehen. Bitte lassen Sie sich von Ihrer deutschen Rentenversicherung beraten. Gerne koennen Sie uns auch bei den deutsch-spanischen Beratungstagen besuchen. Die Termine finden Sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de
11. Meine deutsche Rentenanwartschaft von heutigem Stand bertägt 790,52 €. Wieviel werde ich von Spanien erhalten, wenn ich seit 01.04.1999 als Autonomo die Seguridad Social monatlich bezahlt habe. Meine Regelalterrente beginnt zum 17.11.2017. Wie hoch wird meine Rente aus beiden Ländern sein?
» Da die deutsche Rente nicht von der spanischen Rente abhaengig ist, wird sich der Zahlbetrag in Deutschland nicht aendern. Eine Berechnung der spanischen Rente wird aber zu diesem Zeitpunkt nicht moeglich sein. Allgemeine Informationen zu Ihren Moeglichkeiten in Spanien koennen Sie bei den Beratungsstellen des INSS erhalten.
12. Ich arbeite seit 2006 auf Mallorca, habe vorher noch nie in die deutsche Rentenkasse einbezahlt. Habe ich im Fall einer Übersiedlung nach Deutschland überhaupt einen Rentenanspruch? Ab welchem Alter sollte man sich um eine private Rentenvorsorge kümmern - und wie sollte die aussehen? Danke!
» Sollten Sie wirklich keinerlei Beitragszeiten in Deutschland haben koennte bei einem Verzug nach Deutschland lediglich Ihre spanische Rente nach Deutschland gezahlt werden.
Zum Thema Altersvorsorge gilt: Je frueher desto besser!
13. Wie hoch ist meine Minderung der Rente, wenn ich vor erreichen der Regelaltersgrenze Juli 2014 meine Rente einreichen möchte. Ich habe keinen Wohnsitz in Deutschland ich lebe auf Mallorca bin hier privat Krankenversichert.
» Bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente mindert sich diese fuer jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme um je 0,3 %. Ob Sie eine vorzeitige Altersrente in Anspruch nehmen koennen, entnehmen Sie bitte Ihrer letzten Rentenauskunft oder setzen Sie sich mit der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung.
14. Auf die deutschen Beitragszeiten werden für Kindererziehung drei Jahre pro Kind gut geschrieben. Werden diese Zeiten auf die 15 Jahre Mindestbeitragszeit in Spanien angerechnet? Z.B. folgender Fall: Meine spanische Frau hat acht Jahre hier gearbeitet, anschließend ziehen wir mit unseren zwei Kindern für immer nach Deutschland. Mit 55 und 56 zahlt sie zwei Jahre lang freiwillige Beiträge in der DRV. Hat sie dann die 15 Jahre erreicht?
» Sofern die Voraussetzungen fuer die Anerkennung der Kindererziehungszeiten in Deutschland vorliegen, koennen diese auch bei der spanischen Mindestversicherungszeit angerechnet werden. Die zwei Jahre freiwilligen Beitraege benoetigt Ihre Frau um saemtliche Anspruchsvoraussetzungen in Spanien zu erfuellen.
15. Könnten sie sich bitte um den EU Rentenantrag Elke Poweleit -50220459 P509 K5554 .Es fehlt der spanische Versicherungsverlauf E 205 ES vom INSS aus Palma ,damit die Auszahlung der Rente ausgezahlt werden kann.Das Formular ist schon vor einiger Zeit angeforderd worden . Mit freundlichen Grüßen und lieben Dank im vorraus Hans-Peter Wille
» Guten Abend Herr Wille,
da wir noch bis Freitag beim spanischen Rentenversicherungstraeger in Palma zu Gast sind und dort die deutsch-spanischen Beratungstage durchfuehren, werden wir versuchen, das gewuenschte Formular durch unsere spanischen Kollegen ausstellen zu lassen und Ihrem Vorgang hinzuzufuegen.
Liebe Leser,
leider ist die Zeit schon vorbei und wir konnten nicht alle Ihre Fragen beantworten. Bitte sehen Sie uns nach, dass wir bei einigen Fragen nur pauschal antworten konnten. Jeder Fall ist anders.
Die Termine fuer den deutsch-spanischen Sprechtag in Palma sind schon vergeben. Aber wir kommen wieder. Die Termine fuer unsere naechsten Besuche in Spanien finden Sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de, Stichwort: Internationale Beratung.
Bis zum naechsten Mal,
Guensu Kinikaslan & Markus Eick